Zum 1. August 2017 tritt die bundeseinheitliche Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft und löst damit den Dschungel von 16 unterschiedlichen Landesregelungen ab. Es zeigt sich, dass diese Verordnung einerseits eine Vielzahl von Punkten klarstellt und geradezieht, die bisher uneinheitlich oder unklar geregelt sind. Mit der AwSV werden auch die Technischen Regeln Wassergefährdende Stoffe (TRwS) als allgemein anerkannte Regeln der Technik verbindlich eingeführt. Auch dies verschafft in vielen Fällen Klarheit.
Andererseits – Wo Licht ist, ist auch Schatten: Die AwSV fordert von den Betreibern eine umfangreiche Dokumentation (§43 Anlagendokumentation), welche die bisherigen Forderung nach einem Anlagenkataster für D-Anlagen in den Schatten stellt. Und sie ist für alle Anlagen zu erstellen. Zusätzlich ist für B-, C- und D- Anlagen eine Betriebsanweisung zu erstellen.
Ich erstelle die geforderten Anlagendokumentationen nach §43 AwSV und die Betriebsanweisungen nach §44 AwSV in einer einfachen elektronischen Form für meine Kunden – sei es auf einem eigenen passwortgeschützten Server, oder als inhouse-Lösung. Sprechen Sie mich an!